SCHAUEN UND TITEL VERGABEBEDINUNGEN

Bayerischer Dachshundklub gegr. 1893 e. V. 
Schauen, Titel und Vergabebedingungen

1.1 Veranstalter: Sektion 

1.1.1 Zuchtschauen 

Voranmeldung nicht erforderlich. Mindestalter des Hundes am Tag der Formbewertung:

 06 Monate und 1 Tag für Jüngstenklasse 

09 Monate und 1 Tag für Jugendklasse 

15 Monate und 1 Tag für Offene Klasse 

Wiederholungen sind uneingeschränkt möglich. 

Bei der Anmeldung sind der Impfpass und die Original Ahnentafel des Hundes, der bewertet werden soll, vorzulegen. Im Impfpass muss der Nachweis über eine Schutzimpfung, die mindestens einen Monat aber nicht älter als 12 Monate zurückliegt, enthalten sein. 

Die Zuchtschaugebühr ist bei der Anmeldung in bar einzuzahlen. 

Das Ergebnis der Formbewertung wird auf der Rückseite der Ahnentafel eingetragen. Einschränkungen sind nicht möglich! 

Ausscheidungen: Haarart-Sieger und Tagesbester 


1.2 Veranstalter: Landesverband / Arbeitsgemeinschaft

1.2.1 Spezialausstellung / SpZs 

Voranmeldung erforderlich mittels Meldeformular; Meldeschluss beachten. Mindestalter des Hundes am Tag der Formbewertung: 

06 Monate und 1 Tag bis 09 Monate für Jüngstenklasse 

09 Monate und 1 Tag bis 18 Monate für Jugendklasse 

15 Monate und 1 Tag bis 24 Monate für Zwischenklasse 

15 Monate und 1 Tag für Offene Klasse, Gebrauchshundeklasse, 

Championklasse 

08 Jahre und 1 Tag Veteranenklasse 

In der Jugendklasse kann bis zum Alter von 18 Monaten gemeldet werden! 

Wiederholungen sind uneingeschränkt möglich. 

Für eine Meldung in der Gebrauchshundklasse müssen Teckel eine bestandene Gebrauchsprüfung nachweisen, wobei der Schussfestigkeitsnachweis, der bestandene Wassertest, die bestandene Spurlautprüfung sowie die bestandene Schweißprüfung allein nicht ausreichen. Eine Meldung in dieser Klasse ist nur möglich, wenn bis zum Tag des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs-Kennzeichen bestätigt wurde. 

Bei der Anmeldung sind der Impfpass und die Original-Ahnentafel des Hundes, der bewertet werden soll, vorzulegen. Im Impfpass muss der Nachweis über eine Schutzimpfung, die mindestens einen Monat aber nicht älter als 12 Monate zurückliegt, enthalten sein. 

Die Zuchtschaugebühr ist bei Voranmeldung per Scheck oder Überweisung zu entrichten. 

Einschränkungen sind nicht möglich. Außerdem erhält jeder Hundeführer einen schriftlichen Richterbericht. 

Vergabe von Anwartschaften: VDHCAC, VDH-J-CAC, VDH-V-CAC, DTKCAC, DTKJCAC, DTK-V-CAC und ReserveAnwartschaft 

1.2.2 Landessiegerausstellung / LsZs Voranmeldung erforderlich mittels Meldeformular; 

Meldeschluss beachten. Mindestalter des Hundes am Tag der Formbewertung: 

06 Monate und 1 Tag bis 09 Monate für Jüngstenklasse 

09 Monate und 1 Tag bis 18 Monate für Jugendklasse 

15 Monate und 1 Tag bis 24 Monate für Zwischenklasse 

15 Monate und 1 Tag für Offene Klasse, Gebrauchshundeklasse, Championklasse 

08 Jahre und 1 Tag Veteranenklasse In der Jugendklasse kann bis zum Alter von 18 Monaten gemeldet werden! 

Wiederholungen sind uneingeschränkt möglich. 

Für eine Meldung in der Gebrauchshundklasse müssen Teckel eine bestandene Gebrauchsprüfung nachweisen, wobei der Schussfestigkeitsnachweis, der bestandene Wassertest, die bestandene Spurlautprüfung sowie die bestandene Schweißprüfung allein nicht ausreichen. Eine Meldung in dieser Klasse ist nur möglich, wenn bis zum Tag des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs-Kennzeichen bestätigt wurde. 

Bei der Anmeldung sind der Impfpass und die OriginalAhnentafel des Hundes, der bewertet werden soll, vorzulegen. Im Impfpass muss der Nachweis über eine Schutzimpfung, die mindestens einen Monat aber nicht älter als 12 Monate zurückliegt, enthalten sein. 

Die Zuchtschaugebühr ist bei Voranmeldung per Scheck zu entrichten. Das Ergebnis der Formbewertung wird auf der Rückseite der Ahnentafel eingetragen. Vor Beginn des Richtens können Einschränkungen vorgegeben werden. 

Vergabe von Anwartschaften: VDHCAC, VDH-J-CAC, VDH-V-CAC, DTKCAC, DTKJCAC, DTK-V-CAC und ReserveAnwartschaft Titel: Landessieger, Landesjugendsieger 

1.3 Veranstalter: Deutscher Teckelklub (DTK)

1.3.1 Klubsiegerausstellung / KsZs 

Vergabe von Anwartschaften: VDHCAC, VDH-J-CAC, VDH-V-CAC, DTKCAC, DTKJCAC, DTK-V-CAC und ReserveAnwartschaft 

Titel: Klubsieger, Klubjugendsieger 

1.4. Veranstalter: Verein für das Deutsche Hundewesen (VDH) 

1.4.1 Internationale Hundeausstellung (CACIBSchau) 

Vergabe von Anwartschaften: VDHCAC, VDH-J-CAC, VDH-V-CAC, DTKCAC, DTKJCAC, DTK-V-CAC, WUT-CAC, CACIB und ReserveAnwartschaft 

In der Jugendklasse kann bis zum Alter von 18 Monaten gemeldet werden! 

Das Ergebnis der Formbewertung wird auf der Rückseite der Ahnentafel eingetragen. Im Übrigen siehe Ziffer 1.2.2

 1.4.2 Bundessiegerausstellung / BsZs 

Vergabe von Anwartschaften: VDHCAC, DTKCAC, DTKJCAC, CACIB und ReserveAnwartschaft 

Titel: Bundessieger, Bundesjugendsieger 

1.4.3 VDHEuropasiegerausstellung / EsZs 

Vergabe von Anwartschaften: VDHCAC, VDH-J-CAC, VDH-V-CAC, DTKCAC, DTKJCAC, DTK-V-CAC, WUT-CAC, CACIB und ReserveAnwartschaft 

Titel: Europasieger, Europajugendsieger 

1.5 Veranstalter: Fédération Cynologique Internationale (FCI) 

1.5.1 Weltsiegerausstellung 

Vergabe von Anwartschaften: VDHCAC, VDH-J-CAC, VDH-V-CAC, DTKCAC, DTKJCAC, DTK-V-CAC, WUT-CAC, CACIB und ReserveAnwartschaft 

Titel: Weltsieger, Weltjugendsieger 

1.6 Vergabebedingungen 

1.6.1 „Deutscher Champion (DTK)“ 

Die Anwartschaften zur Erringung des Titels „Deutscher Champion DTK“ werden auf Teckel-Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Klubsieger-Ausstellung, Nationalen Rassehundeausstellungen sowie auf allen Internationalen Rassehundeausstellungen in Deutschland vergeben. Um die Vergabe einer Anwartschaft konkurrieren die mit „vorzüglich 1. Platz“ bewerteten Hunde (Rüden und Hündinnen getrennt) der Zwischenklasse, der Championklasse, der Gebrauchshundklasse sowie der Offenen Klasse gegeneinander, sofern diesen Hunden eine Anw.Dt.Ch.VDH zuerkannt wurde. Bei der Vergabe der Res.-Anwartschaft ist - sofern vorhanden - der mit „vorzüglich 2. Platz“ bewertete Hund aus der Klasse des mit der Anwartschaft ausgezeichneten Hundes mit in die Konkurrenz zu nehmen, sofern diesem Hund eine Res.Anw.Dt.Ch.VDH verliehen worden ist. Für die Erringung des Titels „Deutscher Champion DTK“ sind folgende Möglichkeiten gegeben:

 a) Sechs Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion DTK“, die entweder auf Nationalen oder Internationalen Rassehundeausstellungen oder auf den Ausstellungen des DTK errungen sein müssen, oder 

b) Fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion DTK“, die entweder auf Nationalen oderInternationalen Rassehundeausstellungen oder auf den Ausstellungen des DTK errungen sein müssen, sowie der Nachweis einer bestandenen Spurlautprüfung und einer weiteren Gebrauchsprüfung. Schussfestigkeitsprüfung und Wassertest werden nicht angerechnet. 

Eine auf der Klubsieger-Ausstellung des DTK errungene Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion DTK“ zählt doppelt, eine errungene Reserve-Anwartschaft auf der Klubsieger-Ausstellung des erhält den Status einer Anwartschaft. 

Die Anwartschaften müssen von vier verschiedenen Zuchtrichtern an Teckel im Alter ab 15 Monaten in der Zwischenklasse oder in der Championklasse oder in der Gebrauchshundklasse oder Offenen Klasse vergeben worden sein. Bei allen Ausstellungen mit Titelvergabe ist die Vergabe der Anwartschaften mit der Titelvergabe gekoppelt. Die Vergabe einer Anwartschaft liegt immer im Ermessen des Zuchtrichters. 

Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft müssen mindestens 12 Monate liegen. 

Die Vergabe der Anwartschaften liegt grundsätzlich im Ermessen des Zuchtrichters. 

Bei der Landessieger-Ausstellung, der Klubsieger-Ausstellung, der VDH-BundessiegerAusstellung, der VDH Europasieger- Ausstellung, sowie einer Weltsieger-Ausstellung ist die Vergabe dieser Anwartschaften bis auf weiteres mit der Titelvergabe gekoppelt. Titel mit Anwartschaften werden bei Landessieger-Ausstellungen und der Klubsieger-Ausstellung im Ehrenring durch den amtierenden Zuchtrichter vergeben. Bei der VDH BundessiegerAusstellung, der VDH-Europasieger-Ausstellung sowie einer Weltsieger-Ausstellung können die Titelvergaben im Ring durch den amtierenden Zuchtrichter nach Absprache mit dem Bundesobmann/der Bundesobfrau für das Ausstellungswesen erfolgen. 

Bei Spezial-Ausstellungen liegt die Entscheidung über die Einrichtung eines Ehrenringes im Ermessen des Ausstellungsleiters. 

Anträge auf Zuerkennung des Titels mit allen Unterlagen einschließlich der Gebühr sind an die Geschäftsstelle des DTK zu richten. 

Die Gebühr für die Verleihung des Titels „Deutscher Champion DTK“ richtet sich jeweils nach der gültigen Gebührenordnung des DTK. 

1.6.2 „Deutscher Champion (VDH)“ 

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-RassehundeAusstellungen) erfolgen. 

Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zucht-richters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechts-anspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. 

Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, wobei der Hund mit „vorzüglich“ bewertet worden sein muss. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, auf der VDH-Europasieger-Ausstellung und auf der German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt – für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ erfüllt hat. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland. 

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss! 

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: 

  • Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. Kopie des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde- Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel!) 
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung 
  • Gebühr 40,00 Euro 
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) 

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss! 

Gebühren

Bestätigung Titel mit Urkunde 40,00 Euro 

Überprüfung / Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,00 Euro 

1.6.3 „Deutscher Jugend Champion (DTK)“ 

Die Anwartschaften zur Vergabe des Titels „Deutscher Jugend-Champion DTK“ können auf Teckel-Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen und Internationalen Rassehundeausstellungen in Deutschland an Teckel im Alter von 9 -18 Monaten in der Jugendklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung einer Anwartschaft ist die Note „vorzüglich 1. Platz“ und für die Res.-Anwartschaft die Note „vorzüglich 2. Platz“. 

Für die Erringung des Titels „Deutscher Jugend-Champion DTK“ sind folgende Möglichkeiten gegeben:

 a) zwei Anwartschaften von Teckel-Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen, Internationalen Rassehundeausstellungen, sowie eine Anwartschaft von der Klubsieger-Ausstellung, 

b) vier Anwartschaften von Teckel-Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen, sowie Internationalen Rassehundeausstellungen, 

c) drei Anwartschaften von Teckel-Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen, Internationalen Rassehundeausstellungen sowie Nachweis einer bestandenen Gebrauchsprüfung, ausgenommen Spurlautprüfung, Schussfestigkeit, Wassertest und dergl.. Die Prüfungen müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bestanden sein. 

Eine auf der Klubsieger-Ausstellung des DTK errungene Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion DTK“ zählt doppelt, eine errungene Reserve-Anwartschaft auf der Klubsieger-Ausstellung des DTK erhält den Status einer Anwartschaft. 

Die Anwartschaften müssen von drei verschiedenen Zuchtrichtern an Teckel im Alter von 9-18 Monaten in der Jugendklasse vergeben worden sein. Bei allen Ausstellungen mit Titelvergabe ist die Vergabe der Anwartschaften mit der Titelvergabe gekoppelt. Die Vergabe einer Anwartschaft liegt immer im Ermessen des Zuchtrichters. 

Anträge auf Zuerkennung des Titels mit allen Unterlagen einschließlich der Gebühr sind an die Geschäftsstelle des DTK zu richten. 

Die Gebühr für die Verleihung des Titels „Deutscher Jugend-Champion DTK“ richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des DTK. 

1.6.4 "Deutscher JugendChampion (VDH)" 

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen. 

Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. 

Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. 

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. 

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!) 
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung 
  • Gebühr 25,00 Euro - Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) 

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. 

1.6.5 "Deutscher VeteranenChampion (DTK)" 

Die Anwartschaften zur Vergabe des Titels „Deutscher Veteranen Champion DTK“ können auf Teckel-Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen und Internationalen Rassehundeausstellungen in Deutschland an Teckel im Alter ab vollendeten 8 Lebensjahren in der Veteranenklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung einer Anwartschaft ist die Note „1. Platz“ und für die Res.-Anwartschaft die Note „2. Platz“. 

Für die Erringung des Titels „Deutscher Veteranen Champion DTK“ sind folgende Möglichkeiten gegeben: 

a) zwei Anwartschaften von Teckel-Spezial-Ausstellungen oder Landessieger-Ausstellungen oder Nationalen Rassehundeausstellungen oder Internationalen Rassehundeausstellungen sowie eine Anwartschaft von der Klubsieger-Ausstellung;

 b) vier Anwartschaften von Teckel-Spezial-Ausstellungen oder Landessieger-Ausstellungen oder Nationalen Rassehundeausstellungen oder Internationalen Rassehundeausstellungen;

c) drei Anwartschaften von Teckel-Spezial-Ausstellungen oder Landessieger-Ausstellungen oder Nationalen Rassehundeausstellungen oder Internationalen Rassehundeausstellungen sowie den Nachweis einer bestandenen Gebrauchsprüfung entsprechend den jeweiligen Bedingungen für eine Meldung in der Gebrauchshundklasse. 

Eine auf der Klubsieger-Ausstellung des DTK errungene Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion DTK“ zählt doppelt, eine errungene Reserve-Anwartschaft auf der Klubsieger-Ausstellung des DTK erhält den Status einer Anwartschaft. 

Die Anwartschaften müssen von drei verschiedenen Zuchtrichtern an Teckel im Alter von mehr als 8 vollendeten Lebensjahren in der Veteranenklasse vergeben worden sein. Bei allen Landessieger-Ausstellungen sowie der Klubsieger-Ausstellung ist die Vergabe der Anwartschaften mit der Titelvergabe gekoppelt. Die Vergabe einer Anwartschaft liegt immer im Ermessen des Zuchtrichters. 

Anträge auf Zuerkennung des Titels mit allen Unterlagen einschließlich der Gebühr sind an die Geschäftsstelle des DTK zu richten. 

Die Gebühr für die Verleihung des Titels „Deutscher Veteranen Champion DTK“ richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des DTK. 

1.6.6 "Deutscher VeteranenChampion (VDH)" 

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ – Dt. Vet.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen. 

Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwart schaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. 

Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. 

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. 

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!) 
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung 
  • Gebühr 25,00 Euro 
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) 

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. 

1.6.7 "InternationalerSchönheitsChampion" Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) stellt für alle endgültig anerkannten Rassen den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ in Wettbewerb. Die Anwartschaften – genannt CACIB – für diesen Titel können nur auf Internationalen Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden. Vergabe des CACIB erfolgt nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen werden: 

CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit „Vorzüglich I“ bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate. 

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“ bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstag bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ erfüllt hat. 

Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen. 

Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind 

Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, dass der den Titel anstrebende Hund die von der FCI für den Erwerb des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. Die Art der erforderlichen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen Rassehundezuchtverein aufgegeben. 

Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  1. Auflistung der vier bzw. zwei erworbenen CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/-landes, des Ausstellungsdatums, des Zuchtrichters und der Katalognummer; 
  2. Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes; 
  3. Nachweise der abgelegten Arbeitsprüfung mit Angabe des Prüfungsortes, des Prüfungsdatums und der zuständigen Zuchtrichter. 

 

Gebühren

Bestätigung Int. Champion 40,00 Euro 

Bestätigung Int. Champion mit Arbeitsprüfung 25,00 Euro 

 

Stand: Jan. 2018