Prüfungszeitraum: 01.08. bis 31.03.
Zulassungsvoraussetzungen: Keine Altersbegrenzung
Bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung
A. Gliederung
Gehorsamsfächer
1. Pirschen
2. Ablegen und Schussruhe
3. Benehmen am Stand
Waldsuche
Es ist mit den Gehorsamsfächern zu beginnen. Jedes Einzelfach muss bestanden werden.
1. Pirschen
Beim Pirschen soll der Hund zeigen, dass er ein gehorsamer Begleiter des Hundeführers/Jägers ist, der in jeder
Situation unter Kontrolle des Hundeführers bleibt und nach Aufforderung sofort zur Stelle ist.
Das Pirschen ist in übersichtlichem Gelände auf einer Länge von ca. 200 m zu prüfen. Etwa in der Mitte der
Strecke befindet sich ein Richter auf einem Hochsitz und beobachtet die Arbeit.
Der Hundeführer pirscht mit dem Hund frei bei Fuß oder angeleint im Gelände, wobei er von Zeit zu Zeit stehen
bleibt.
Beim Stehenbleiben soll der Hund ohne besondere Aufforderung ebenfalls stehen bleiben oder sich setzen. Beim
Weitergehen des Hundeführers hat der Hund wieder frei bei Fuß oder an der durchhängenden Leine zu folgen.
Das Stehenbleiben ist mindestens dreimal durch den Hundeführer zu wiederholen.
2. Ablegen und Schussruhe
Der Hund ist in der Nähe des Richters frei oder angeleint abzulegen.
Der Hund darf den Platz nicht verlassen. Gibt er Laut, winselt wiederholt oder entfernt sich mehr als einen Meter
von seinem Platz, so hat er die Prüfung nicht bestanden.
Der Hundeführer pirscht ca. 100 m weiter, so dass er aus der Sicht des Hundes kommt. Nach zwei und vier
Minuten wird durch den Hundeführer oder einen Helfer ein Schrotschuss abgegeben.
Gewöhnungsschüsse sind nicht erlaubt.
Die Dauer des Ablegens beträgt mindestens fünf Minuten, danach holt der Hundeführer den Hund wieder ab.
3. Benehmen am Stand beim Treiben
Beim Standtreiben, welches jagdnah, unter Abgabe von mehren Schrotschüssen, durchgeführt wird, muss sich
der Hund bei seinem Führer ruhig verhalten. Er darf nicht wiederholt winseln, Laut geben, am Führer
hochspringen und sich nicht von seinem Platz neben seinem Führer entfernen. Bei dieser Prüfung muss ein
ausreichender Zwischenraum zwischen den einzelnen Hunden eingehalten werden.
Waldsuche
Die Waldsuche wird in Waldbeständen mit reichlich Unterwuchs, in denen sich Wild befinden soll, durchgeführt.
Der Hund soll unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, das umstellte Waldstück abzusuchen und vorkommendes Wild in Bewegung zu bringen. Die Hunde werden einzeln zur Waldsuche geschickt. Sie sollen sich sofort vom Hundeführer lösen und weit ausholend, gründlich und ausdauernd mit regelmäßigem Kontakt zum Hundeführer nach Wild suchen. Die Richter und der Hundeführer folgen dem suchenden Hund.
Gefundenes Wild muss der Hund lauthals jagen. Hundeführer und Richter bleiben nach dem Anjagen des Hundes
stehen.
Jeder Hund muss mindestens 15 Minuten reine Waldsuche zeigen.
Findet er innerhalb kurzer Zeit Wild, so ist die Restzeit in einer weiteren Parzelle nachzuweisen.
Jedem Hund muss Gelegenheit gegeben werden, ein neues Waldstück abzusuchen. Die selbständige Waldsuche darf
ohne Sicht- oder Hörkontakt zum Hundeführer/Richter 30 Minuten nicht überschreiten.
Hunde, die unkontrolliert weit und flüchtig mit wenig Kontakt zum Hundeführer oder eng und unselbständig (bis
100 m) suchen, können höchstens einen III. Preis erhalten.
Wild, das durch Prüfungsbeteiligte herausgetreten und anschließend vom Hund gearbeitet wird, bleibt ohne
Berücksichtigung.
Kommt es innerhalb von fünf Minuten nicht zur Waldsuche, so ist die Arbeit abzubrechen und mit der Note 0 zu
bewerten.
Hunde, die vor Wild ausweichen, erhalten ebenfalls die Note 0. In der Richterbucheinlage ist dies mit Angabe der
Wildart zu vermerken.
Hier finden Sie einen Auszug aus der PO zu den jeweiligen Prüfungen - bitte beachten sie Änderungen in der Prüfungsordnung DTK