Die Richter, Führer und Helfer gehen in einer Treiberlinie durch das Suchengelände.
- Nachdem ein Hase hochgemacht wurde, begibt sich der Hundeführer nach Aufforderung durch einen Richter in die Nähe der Hasenspur und läßt seinen Hund frei suchen. Der Richter soll den
Hundeführer einweisen und die Fluchtrichtung des Hasen anzeigen. Er darf den Hund und Hundeführer bei der Aufnahme der Spur unterstützen. Der Hund soll die Spur aufnehmen und ihr lauthals folgen.
Hat der Hund die Spur aufgenommen, darf der Führer seinem Hund nur auf Weisung eines Richters folgen.
- Jedem Hund steht ein Hase zu, um seinen Spurlaut zu beweisen. Ein zweiter Hase kann durch die Richter zur besseren Beurteilung der Arbeit des Hundes gegeben werden. Den Hunden, die
auch nach dem zweiten Hasen noch keinen Spurlaut nachgewiesen haben, können die Richter nach freiem Ermessen einen dritten Hasen geben. Die Anzahl der zu gewährenden Hasen richtet sich nach
dem Hasenbesatz des Prüfungsreviers.