Jagdgebrauchsprüfung:                                                 Stöberprüfung (St)

Zulassungsvoraussetzungen: Keine Altersbegrenzung Bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung  

Gliederung Die Stöberprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Gehorsamsfächer“ und „Stöberarbeit“. Es ist mit den Gehorsamsfächern zu beginnen. Jedes Einzelfach muss bestanden werden.

Gehorsamsfächer 1. Leinenführigkeit

Die Leinenführigkeit ist zu prüfen, indem der Führer mit dem nicht zu kurz angeleinten oder freien Hund kreuz und quer durch ein Stangenholz geht. Hierzu muss der Hund seinem Führer an der Seite, entweder an der lockeren Umhängeleine oder auch frei, dicht am Führer, folgen, ohne an der Leine zu ziehen, vorzupreschen oder nachzuhängen. Hindernisse müssen gewandt überwunden bzw. umgangen werden.


2. Ablegen und Schussruhe Die Hunde sind einzeln zu prüfen. Sie können angeleint oder frei abgelegt werden. Dem Führer ist es überlassen, wo er den Hund anleint, wobei die Leine locker durchhängen muss, so dass der Hund sich mehr als einen Meter von seinem Platz entfernen kann. Es ist dem Führer freigestellt, den Hund auf dem Jagdrucksack oder einem Kleidungsstück abzulegen. Beim freien Ablegen sind Halsung (ausgenommen Signalhalsband) und Leine abzunehmen. Diese dürfen vor oder neben, jedoch nicht über den Hund gelegt werden. Nach dem Ablegen entfernt sich der Führer in die Richtung einer Deckung, so dass der Hund ihn nicht eräugen kann. Der Führer oder ein Helfer geben nach etwa zwei Minuten kurz hintereinander zwei Schrotschüsse ab. Der Hund darf den Platz nicht verlassen. Gibt er Laut, winselt wiederholt oder entfernt sich mehr als einen Meter von seinem Platz, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Die Richter sollen den Hund aus der Deckung beobachten und sich zur Beurteilung des abgelegten Hundes mindestens fünf Minuten Zeit lassen. Hilfsmittel sind nicht gestattet. Gewöhnungsschüsse sind nicht erlaubt.

3. Benehmen am Stand beim Treiben Beim Standtreiben, welches jagdnah unter Abgabe von mehren Schrotschüssen durchgeführt wird, muss sich der Hund bei seinem Führer ruhig verhalten. Er darf nicht wiederholt winseln, Laut geben, am Führer hochspringen und sich nicht von seinem Platz neben seinem Führer entfernen. Bei dieser Prüfung muss ein ausreichender Zwischenraum zwischen den einzelnen Hunden eingehalten werden.

Stöberarbeit

 1. Die Richter und die Teilnehmer müssen die Waldparzelle von mindestens 1 ha Größe umstellen. Eine Verständigung zwischen den Teilnehmern muss möglich sein.

2. Der Hund ist außerhalb der Parzelle im übersichtlichen Gelände zu schnallen. Der Führer darf die Stöberparzelle nicht betreten.

3. Nachdem der Hund geschnallt worden ist, beginnt und läuft die Zeit der Stöberarbeit. Er soll die Parzelle selbstständig, ausdauernd und weit ausholend absuchen und beim Aufstöbern von Haarwild diesem lauthals folgen, bis es das Treiben verlassen hat oder erlegt worden ist.

4. Bei einer Stöberprüfung muss jeder Hund in mindestens zwei verschiedenen Parzellen arbeiten, in denen Haarwild vermutet wird.

4.1 Kontrollsuche Findet der erste Hund nicht, ist ein anderer Hunde zur Kontrollsuche anzusetzen. Sind die Richter der Meinung, dass die Parzelle nicht wildleer ist, kann ein weiterer Teckel angesetzt werden.

4.2 Fehlsuche Eine Fehlsuche liegt vor, wenn: a) der Hund nur rändert oder beim Führer bleibt, b) bei der Kontrollsuche der zweite Hund gefunden hat, c) der dritte Hund gefunden hat, ist den beiden ersten Hunden eine Fehlsuche anzurechnen

4.3 Probesuche Finden die Hunde nicht, obwohl sie Ausdauer bei der Suche gezeigt haben, wird angenommen, dass die Parzelle wildleer ist.

5. Bei jedem Hund sind die gefundenen Wildarten im Richterbericht anzugeben. Für Arbeiten ausschließlich am Kanin kann kein 1. Preis vergeben werden.

6. Zur Beurteilung der Fächer „Benehmen beim Stöbern“ und „Ausdauer bei der Suche“ können sämtliche Arbeiten des Hundes, also auch die Probesuchen, herangezogen werden. Konnte der Hund nicht eindeutig beurteilt werden, wenn er z.B. zweimal sehr schnell gefunden hat, muss er seine Leistungen in den vorgenannten Fächern im übersichtlichen Bestand nachweisen. Es muss dem Teckel ausreichend Zeit für diese Arbeit gelassen werden (8 - 10 Minuten).

7. Wenn der Hund innerhalb einer Stunde ohne erkennbare Verbindung mit der ihm gestellten Stöberaufgabe nicht zum Führer zurückkehrt, hat er die Prüfung nicht bestanden. Die Stunde beginnt, wenn der Hund die ihm zugewiesene Parzelle verlassen hat. Der Richter kann bei Gefahr gestatten, dass der Hund eingefangen wird. 


Hier finden Sie einen Auszug aus der PO zu den jeweiligen Prüfungen -  bitte beachten sie Änderungen in der Prüfungsordnung DTK